Beendigung einer Liquidation und Löschung im Handelsregister – Entscheidung des KG Berlin vom 2. Juni 2022 (22 W 25/22)
6. März 2023

In einer aktuellen Entscheidung vom 13. Juni 2022 (22 W 25, 22) beschäftigt sich das Kammergericht Berlin mit den Voraussetzungen, wann eine Gesellschaft im Handelsregister zu löschen ist, über deren Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen wurde. Nicht automatisch mit Insolvenz oder einer insolvenzgleichen Situation wird die Gesellschaft im Register gelöscht, auch wenn sie durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder deren Ablehnung aufgelöst ist. Aufgelöst und gelöscht meinen hier unterschiedliche Ebenen, was das KG etwa in Rn. 15 herausstellt:
„Vor der Eintragung der Löschung der Gesellschaft hat das Registergericht zu prüfen, ob die Liquidation tatsächlich beendet ist. Das Registergericht kann die dazu abzugebende Versicherung und Nachweise für die Vermögenslosigkeit und vollständige Gläubigerbefriedigung prüfen und die Löschung bei unrichtigen Angaben verweigern (Lorscheider in: BeckOK GmbHG, Stand 01. März 2022, § 74 Rn. 5). Der Umfang der Ermittlungstätigkeit steht grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Registerrichters (BGH, Beschluss vom 9. November 2021 – II ZB 1/21 –, Rn. 9, juris).„
Denn auch eine Gesellschaft, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wurde, ist zu liquidieren. Bis die Liquidation nicht erfolgt ist, wird im Grundsatz keine Löschung der Gesellschaft vorgenommen. Dieser Fall tritt sehr oft auf und ist für Betroffene meist ärgerlich. Denn bis zur Löschung ist Ansprechpartner der Gesellschaft der Liquidator. Dieser war oftmals auch der Geschäftsführer der Gesellschaft und damit meistens (mit-)verantwortlich für den Konkurs der Gesellschaft. Ob der Geschäftsführer einer Gesellschaft, deren Masse nicht einmal die Kosten eines Insolvenzverfahrens deckt, seine Pflichten nun sorgfältig und motiviert erfüllt, ist eine Frage des Einzelfalls. Und trotzdem sieht das Gesetz vor, dass eine sorgfältige Liquidation erfolgt. Tricks, wie sich die Löschung einer insolventen Gesellschaft beschleunigen lässt, sind nur wenigen bekannt. Die ausführliche Entscheidung ist hier abrufbar.
Ob es aus Sicht eines Gläubigers der Gesellschaft, etwa ein Grundbucheigentümer oder ein Lieferant, vorteilhafter ist, wenn eine Gesellschaft insolvent und aufgelöst oder aber gelöscht ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Sobald jedoch die Löschung einer insolventen Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, ist eine Nachtragsliquidation der Gesellschaft möglich. Doch bis dahin können Jahre vergehen, entscheidend ist dabei die Aktivität und Geschwindigkeit des Registergerichts. Hier hilft es oft, professionelle Hilfe einzuschalten, um das Registergericht richtig anzusprechen und die gewünschte Rechtsfolge herbeizuführen. Falls Sie Fragen haben oder in einer ähnlichen Angelegenheit betroffen sind, klicken Sie hier, um direkt mit uns Kontakt aufzunehmen.