Was ist eine Nachtragsliquidation?

26. Februar 2023

Die Nach­trags­li­qui­da­tion eines gelöschten Unter­neh­mens wird erfor­der­lich, wenn nach Abschluss der Haupt­li­qui­da­tion noch ausste­hende Verpflich­tungen oder Vermö­gens­werte entdeckt werden. Wenn es zum Beispiel um eine Geld­zah­lung aus dem Kauf­ver­trag geht, unter­bleibt die Nach­trags­li­qui­da­tion häufig. Anders ist dies, wenn ein gelöschtes Unter­nehmen noch als Gläu­bi­gerin einem Grund­buch einge­tragen ist. Das Grund­stück ist dann belastet und muss in der Regel lasten­frei gestellt werden.

Welche Unter­nehmen kommen für eine Nach­trags­li­qui­da­tion infrage? Welche Vermö­gens­werte spielen in der Regel eine Rolle?

Zu den Unter­nehmen, die in der Regel infrage kommen zählen die GmbH, die GmbH & Co. KG, die AG, die OHG oder die Komman­dit­ge­sell­schaft (KG). Seltener kommen auslän­di­sche Gesell­schaften wie zum Beispiel eine briti­sche Limited (Ltd.) oder eine nieder­län­di­sche Besloten vennoot­schap met beperkte aans­pra­ke­li­jk­heid (B.V.) vor. Als Vermö­gens­werte kommen in der Regel infrage eine (Zwangssicherungs-)Hypothek, eine (Rück-​​)Auflas­sungs­vor­mer­kung, eine Grund­schuld oder ein Wege­recht. Aber auch andere Vermö­gens­werte, wie zum Beispiel das Eigentum an einem Grund­stück, einem Keller oder einem Dach­boden (etwa im Rahmen einer WEG), sind Gegen­stand einer Nach­trags­li­qui­da­tion.

Warum ist die Nach­trags­li­qui­da­tion aus Sicht des Grund­stücks­ei­gen­tü­mers erfor­der­lich?

Aus Sicht eines Grund­stücks­ei­gen­tü­mers ist eine Nach­trags­li­qui­da­tion des Unter­neh­mens notwendig, um eine Blockade im Grund­buch zu lösen. Ohne Löschung der Eintra­gung kann das Grund­stück nicht lasten­frei verkauft werden. Ein Grund­stück muss vor dem Verkauf in der Regel lasten­frei gestellt werden, damit der Käufer sicher sein kann, dass es frei von Belas­tungen ist, die das Eigentum beein­träch­tigen könnten. Der Käufer würde andern­falls für alle Belas­tungen des Grund­stücks haften. Auch sind Banken häufig nicht einver­standen mit einer Belas­tung des Grund­stücks und zahlen den Grund­stücks­kredit nur aus, wenn das Grund­stück inso­weit lasten­frei ist. eine Nach­trags­li­qui­da­tion wird die gelöschte Gesell­schaft wieder hand­lungs­fähig. Würde man dies nicht tun, bleibt das Grund­buch blockiert und die Eintra­gung bleibt bestehen, was den Verkauf des Grund­stücks behin­dert.

Warum ist die Nach­trags­li­qui­da­tion aus Sicht des Unter­neh­mens erfor­der­lich?

Aus Sicht des Unter­neh­mens ist die Nach­trags­li­qui­da­tion notwendig, um sicher­zu­stellen, dass alle Verpflich­tungen des Unter­neh­mens erfüllt werden und dass das verblei­bende Vermögen verteilt wird.  Ziel ist es, eine endgül­tige Abwick­lung des Unter­neh­mens sicher­zu­stellen und gleich­zeitig alle betei­ligten Parteien fair zu behan­deln. Die Nach­trags­li­qui­da­tion erfor­dert daher eine Prüfung der finan­zi­ellen und recht­li­chen Ange­le­gen­heiten des Unter­neh­mens, um sicher­zu­stellen, dass alle offenen Rechts­fragen geklärt und eine recht­liche Abschluss­bi­lanz erstellt werden kann.

Falls Sie Unter­stüt­zung benö­tigen oder ein kosten­freies Erst­ge­spräch in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bei unseren Experten Dr. Lukas Lindner oder Michael Semder. Wir beraten Sie gerne!