Ablauf und Dauer der Nachtragsliquidation

22. April 2023

Ablauf und Dauer der Nach­trags­li­qui­da­tion

Der Ablauf der Nach­trags­li­qui­da­tion ist gleich, die Dauer jedoch (leider) stets unter­schied­lich. Aus unserer Erfah­rung läuft das Verfahren wie folgt ab:

Tag 1: Sie nehmen Kontakt mit uns auf und schil­dern den Sach­ver­halt, damit wir schnell und profes­sio­nell unter­stützen können. Die Kontakt­auf­nahme ist unver­bind­lich und kosten­frei, rufen Sie uns gerne an unter 040 328 919 97-​​2 oder schreiben per Mail an . Wir bespre­chen Ihren konkreten Fall und die weiteren Schritte.

Tag 1-​​2: Sie über­senden uns die erfor­der­li­chen Unter­lagen. Wir prüfen das Grund­buch mit der zu löschenden Eintra­gung. Aus dem Grund­buch ergibt sich, welches Verfahren vor welchem Gericht und auf welche Art und Weise durch­zu­führen ist. Dank unserer Erfah­rung können wir meist zu diesem Zeit­punkt schon eine Einschät­zung geben, wie lang das Verfahren insge­samt dauern wird.

Tag 3-​​6: Der Antrag auf Nach­trags­li­qui­da­tion wird beim Amts­ge­richt einge­reicht. Unsere Rechts­an­wälte Michael Semder und Dr. Lukas Lindner werden seit Jahren konti­nu­ier­lich als Nach­trags­li­qui­da­toren bestellt.

Tag 7: Der vorge­schla­gene Nach­trags­li­qui­dator gibt eine Versi­che­rungs­er­klä­rung zur Über­nahme des Amtes gegen­über dem Gericht ab.

Zwischen­er­gebnis:

Diese Schritte dauern etwa eine Woche. Sobald der Antrag beim Amts­ge­richt einge­gangen ist, wird dort eine Akte für den Fall ange­legt und ein Kosten­vor­schuss gefor­dert. Sobald dieser begli­chen wurde, werden die ehema­ligen Gesell­schafter und Geschäfts­führer ange­hört, soweit diese auffindbar sind (oftmals über einen Zeit­raum von 4-​​6 Wochen). Dieser Zeit­raum beläuft sich im Durch­schnitt auf 2 Wochen bis 3 Monate. Parallel zu der Antrags­be­ar­bei­tung beim Amts­ge­richt prüfen wir, ob die Eintra­gung so gelöscht werden kann oder ob noch weitere Maßnahmen erfor­der­lich sind. So verlieren wir keine Zeit im weiteren Verfahren verloren, sondern bereiten die weiteren Schritte vor.

Nach der Anhö­rung wird der Nach­trags­li­qui­dator bestellt. Sobald ein Anwalt unserer Sozietät den Bestel­lungs­be­schluss in den Händen hält, können wir die Löschungs­be­wil­li­gung vor dem Notar erteilen und die Eintra­gung kann gelöscht werden. Dies dauert wegen Post­lauf­zeiten und Termin­fin­dung beim Notar meist 1-​​2 Wochen. Die beglau­bigte Erklä­rung können wir direkt an das den Kauf betreu­ende Nota­riat (oder natür­lich auch an den Eigen­tümer selbst) versenden, hier­durch lassen sich weitere Post­lauf­zeiten sparen.

Fazit:

Das durch­schnitt­liche Verfahren schließen wir daher in gut 3 bis 4 Monaten ab. Diesen Zeit­rahmen muss man für Ablauf und Dauer der Nach­trags­li­qui­da­tion leider einplanen. Da wir schon an vielen Amts­ge­richten bestellt wurden, kennen wir oftmals die jewei­ligen Beson­der­heiten sowie die Richter und Rechts­pfleger persön­lich und können die Verfah­rens­do­ku­mente so vorbe­reiten, dass Rück­fragen des Gerichts das Verfahren nicht weiter verzö­gern.