Ist die Nachtragsliquidation entbehrlich?

3. Februar 2024

Ist die Nach­trags­li­qui­da­tion entbehr­lich? – Unter Umständen!

In einem Beschluss des OLG Frank­furt a.M. aus dem Jahr 2023 (20 W 60/​23) versuchten die Betei­ligten, das Verfahren Nach­trags­li­qui­da­tion zu umgehen. Das war zwar erfolg­reich, aber war wahr­schein­lich nur in diesem Fall ziel­füh­rend. In vielen anderen Fällen ist eine Nach­trags­li­qui­da­tion – auch wenn hiermit Kosten und Zeit verbunden sind – sicher­lich erfolg­ver­spre­chender.

Denn: Eine 2001 gelöschte GmbH war 2022 noch als Mitei­gen­tü­merin im Grund­buch einge­tragen. Die Löschung erfolgte wegen Vermö­gens­lo­sig­keit, was natür­lich falsch war, denn die GmbH hatte ja Eigentum. Typi­scher­weise wäre hier eine Nach­trags­li­qui­da­tion zu bean­tragen. Wäre aber nicht einfa­cher, die Löschung einfach rück­gängig zu machen, dachten sich die Betei­ligten?

Gemäß § 395 Abs. 1 S. 1 FamFG kann eine unzu­läs­sige Eintra­gung von Amts wegen gelöscht werden, wenn ein Mangel einer wesent­li­chen Voraus­set­zung vorlag. Einen solchen Mangel nahm das OLG Frank­furt in dem beschlos­senen Fall an: Wenn ein Gericht die Löschung vornehmen will (2001) und dabei über­sieht, dass die GmbH Eigen­tü­merin noch am Ort ihres Geschäfts­sitzes hat, verletzt es so wesent­liche Voraus­set­zungen, dass die „Löschung der Löschung“ richtig ist (2023).

Ist die Nach­trags­li­qui­da­tion entbehr­lich? Kommt man damit weiter?

Die GmbH ist zwar wieder „am Leben“, da die Löschung falsch war. Sie hat aber 22 Jahre später keinen Geschäfts­führer mehr. Der muss neu bestellt werden, denn nur dieser kann für die GmbH handeln. Bei einer „leben­digen“ GmbH bestellt aber nicht das Gericht den Geschäfts­führer, sondern grund­sätz­lich die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung, d.h. grund­sätz­lich alle Gesell­schafter bzw. deren Erben. Das führt unter Umständen dazu, dass man die Gesell­schafter erst ausfindig machen und über­zeugen muss, tätig zu werden.

Das kann Zeit in Anspruch nehmen und mögli­cher­weise weitere Kosten verur­sa­chen, aber viel­leicht im Einzel­fall die rich­tige Lösung sein. Spre­chen Sie uns an, welche Art und Weise für Ihren Fall infrage kommt. Unsere Experten Dr. Lukas Lindner oder Michael Semder beraten gerne!