Nachlassliquidator = Nachtragsliquidator? Was ist der Unterschied?
2. März 2023
Auch wenn beide Wörter ähnlich klingen, sind der Nachlassliquidator und der Nachtragsliquidator unterschiedliche Begriffe. In der Regel dürfte hier eine Nachtragsliquidation gemeint sein. Eine Nachlassliquidation hingegen gibt es im deutschen Recht nicht, nur in der Schweiz.
Ein Nachtragsliquidator wird vom Amtsgericht bestellt, wenn Vermögenswerte einer gelöschten Gesellschaft auftauchen. Bei der ursprünglichen Liquidation der Gesellschaft wurden Vermögensgegenstände vergessen und nicht liquidiert. Daher wird nun nachträglich eine natürliche Person ernannt, um die Vermögenswerte zu prüfen und ggf. an die Berechtigten zu verteilen. Bei den Vermögenswerten kann es sich etwa um eine (Rück-)Auflassungsvormerkung oder eine (Zwangssicherungs-)Hypothek im Grundbuch handeln. Das gilt auch dann, wenn der Betrag der Hypothek schon gezahlt wurde und leider auch, wenn eine Quittung vorliegt und nur die Eintragung aus dem Grundbuch nicht entfernt wurde. Die Rolle des Nachtragsliquidators besteht darin, die unerledigten Aufgaben des ursprünglichen Liquidators abzuschließen. Dazu gehört die Durchführung von Inventuren, die Bewertung von Vermögenswerten, die Liquidation von Schulden und die Verteilung von Vermögenswerten an Gläubiger oder Aktionäre.
Demgegenüber der Nachlassliquidator: Der Nachlassliquidator (richtig bezeichnet: Nachlassverwalter) hat die Aufgabe, den Nachlass einer verstorbenen natürlichen Person zu verwalten und zu liquidieren. Der Zweck der Nachlassverwaltung besteht darin, sicherzustellen, dass der Nachlass des Verstorbenen ordnungsgemäß abgewickelt wird. So werden die Rechte der Erben und Gläubiger geschützt. Der Nachlassverwalter übernimmt in der Regel eine Vielzahl von Aufgaben, einschließlich der Ermittlung des Vermögens, der Zahlung von Verbindlichkeiten, der Verteilung des verbleibenden Vermögens an die Erben und der Einreichung von Steuererklärungen.
Der Unterschied liegt also darin, ob es sich bei der aus dem Rechtsverkehr ausgeschiedenen Person um eine juristische Person, also ein Unternehmen wie eine GmbH, AG, OHG, GmbH & Co. KG (-> Nachtragsliquidation), oder um einen Menschen (-> Nachlassverwaltung) handelt.
Wenn Sie unsicher sind, welcher Fall für Sie infrage kommt, oder sonstige Fragen bezüglich einer Nachtragsliquidation haben, melden Sie sich gerne – klicken Sie hier oder rufen Sie uns an unter 040 328 919 972.