Ablauf und Dauer der Nachtragsliquidation
22. April 2023
Ablauf und Dauer der Nachtragsliquidation
Der Ablauf der Nachtragsliquidation ist gleich, die Dauer jedoch (leider) stets unterschiedlich. Aus unserer Erfahrung läuft das Verfahren wie folgt ab:
Tag 1: Sie nehmen Kontakt mit uns auf und schildern den Sachverhalt, damit wir schnell und professionell unterstützen können. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenfrei, rufen Sie uns gerne an unter 040 328 919 97-2 oder schreiben per Mail an . Wir besprechen Ihren konkreten Fall und die weiteren Schritte.
Tag 1-2: Sie übersenden uns die erforderlichen Unterlagen. Wir prüfen das Grundbuch mit der zu löschenden Eintragung. Aus dem Grundbuch ergibt sich, welches Verfahren vor welchem Gericht und auf welche Art und Weise durchzuführen ist. Dank unserer Erfahrung können wir meist zu diesem Zeitpunkt schon eine Einschätzung geben, wie lang das Verfahren insgesamt dauern wird.
Tag 3-6: Der Antrag auf Nachtragsliquidation wird beim Amtsgericht eingereicht. Unsere Rechtsanwälte Michael Semder und Dr. Lukas Lindner werden seit Jahren kontinuierlich als Nachtragsliquidatoren bestellt.
Tag 7: Der vorgeschlagene Nachtragsliquidator gibt eine Versicherungserklärung zur Übernahme des Amtes gegenüber dem Gericht ab.
Zwischenergebnis:
Diese Schritte dauern etwa eine Woche. Sobald der Antrag beim Amtsgericht eingegangen ist, wird dort eine Akte für den Fall angelegt und ein Kostenvorschuss gefordert. Sobald dieser beglichen wurde, werden die ehemaligen Gesellschafter und Geschäftsführer angehört, soweit diese auffindbar sind (oftmals über einen Zeitraum von 4-6 Wochen). Dieser Zeitraum beläuft sich im Durchschnitt auf 2 Wochen bis 3 Monate. Parallel zu der Antragsbearbeitung beim Amtsgericht prüfen wir, ob die Eintragung so gelöscht werden kann oder ob noch weitere Maßnahmen erforderlich sind. So verlieren wir keine Zeit im weiteren Verfahren verloren, sondern bereiten die weiteren Schritte vor.
Nach der Anhörung wird der Nachtragsliquidator bestellt. Sobald ein Anwalt unserer Sozietät den Bestellungsbeschluss in den Händen hält, können wir die Löschungsbewilligung vor dem Notar erteilen und die Eintragung kann gelöscht werden. Dies dauert wegen Postlaufzeiten und Terminfindung beim Notar meist 1-2 Wochen. Die beglaubigte Erklärung können wir direkt an das den Kauf betreuende Notariat (oder natürlich auch an den Eigentümer selbst) versenden, hierdurch lassen sich weitere Postlaufzeiten sparen.
Fazit:
Das durchschnittliche Verfahren schließen wir daher in gut 3 bis 4 Monaten ab. Diesen Zeitrahmen muss man für Ablauf und Dauer der Nachtragsliquidation leider einplanen. Da wir schon an vielen Amtsgerichten bestellt wurden, kennen wir oftmals die jeweiligen Besonderheiten sowie die Richter und Rechtspfleger persönlich und können die Verfahrensdokumente so vorbereiten, dass Rückfragen des Gerichts das Verfahren nicht weiter verzögern.