Nachtragsliquidation.
Bundesweit.
Rechtsanwaltliche Expertise.
Nachtragsliquidator.
Unsere Rechtsanwälte Michael Semder und Dr. Lukas Lindner besitzen viel Erfahrung auf dem Gebiet der Nachtragsliquidation, sind bundesweit von zahlreichen Gerichten bereits als Nachtragsliquidatoren bestellt und äußern sich auch wissenschaftlich zu dem Thema. Sprechen Sie uns an, wir helfen gern weiter!
Die Blockade im Grundbuch
Die Verzögerung beim Immobilienverkauf
Sie sind Eigentümer, Käufer oder Makler und haben den Verkauf der Immobilie gut vorbereitet. Dann folgt der Blick ins Grundbuch und dort fällt eine rätselhafte Eintragung auf, meist in Abteilung II oder III. Gläubiger der Eintragung ist eine Gesellschaft, die nicht mehr existiert, sondern gelöscht oder gar nicht mehr auffindbar ist. Trotzdem steht die Firma als Berechtigte im Grundbuch. Ist das richtig? Antwort: Nein, das hätte nicht passieren dürfen! Wäre das Unternehmen damals sorgfältig abgewickelt worden, hätte man diese Eintragung löschen müssen.
Zum Glück: Die meisten dieser Eintragungen lassen sich grundsätzlich gut löschen. Häufige Fälle sind hier zum Beispiel die (Zwangssicherungs-)Hypothek, eine (bedingte) Rückauflassungsvormerkung, eine Grundschuld oder eine Reallast.
Aber auch andere Eintragungsformen kommen infrage, oder die gelöschte Gesellschaft selbst ist sogar Eigentümerin eines Grundstücks. Was genau vorliegt, lässt sich oftmals durch einen unverbindlichen und kostenlosen Blick ins Grundbuch schnell klären. Schicken Sie uns gerne einen Scan Ihres Grundbuchs an .
Beispiel aus unserer Praxis
Die GEFFAH, die Gesellschaft für Familienheime mbH & Co. KG, war im Immobilienbereich aktiv und wurde 2013 aus dem Handelsregister gelöscht. Bei der Liquidation hat sich jedoch niemand um die zahlreichen Reallasten gekümmert, die in vielen Grundbüchern eingetragen waren. Die Antragsteller wollten ihre Wohnung verkaufen – und brauchten dafür ein „sauberes Grundbuch“. Der einzige Weg dazu war die Nachtragsliquidation der GEFFAH, die wir übernahmen.
Viele Unternehmen lassen sich solche oder andere Rechte eintragen, vor allem Bauträger und Wohnungsbaufirmen, ehemalige Lieferanten und Geschäftspartner, aber auch Bestattungsinstitute.
FAQ
Ihre Vorteile bei einer Nachtragsliquidation durch Semder Lindner Rechtsanwälte:
- Bundesweite Tätigkeit als Nachtragsliquidatoren; es fallen keine Reisekosten an
- Rechtsanwaltliche Expertise, jahrelange Erfahrung
- Wir wurden von vielen Gerichten bereits bestellt und sind dort bekannt – das verschafft routinierte Abläufe und beschleunigt das gesamte Verfahren
- Eingetragen in der Liste für Nachtragsliquidatoren der IHK Berlin und auf Listen verschiedener Gerichte in ganz Deutschland
- Pauschalierung der Kosten in vielen Fällen möglich = Transparenz und ein festes Budget
- Unser Team ist stets auf dem aktuellen Stand der Rechtslage und Rechtsprechung und äußert sich wissenschaftlich zu rechtlichen Fragen
Schritt-für-Schritt Anleitung
Wie der Verkaufsprozess trotz Erforderlichkeit einer Nachtragsliquidation gelingt:
Zeitablauf: Bereiten Sie den Verkaufsprozess vor? Dann sprechen Sie uns frühzeitig an – mehr Zeit gibt Ihnen mehr Optionen. Telefonisch sind wir erreichbar montags bis freitags von 9.30 bis 18 Uhr unter 040 32891997-2.
Unterlagen: Sofern Sie Unterlagen haben, schicken Sie uns diese gerne vorab für eine erste Besprechung. Unsere erste Einschätzung ist für Sie kostenfrei – und mit mehr Unterlagen können wir tiefer in die Details gehen. Schicken uns Ihre Unterlagen per E-Mail an .
Gerichtliche Bestellung: Sie beantragen beim zuständigen Amtsgericht die Bestellung eines Nachtragsliquidators und schlagen uns vor.
Löschung der Grundbucheintragung: Wir prüfen die Eintragung, beschaffen die erforderlichen Unterlagen und geben unsere Einschätzung ab. Als Nachtragsliquidator können wir dann beim Notar die erforderliche Bewilligung zur Löschung der Eintragung erteilen. Um die weitere Abwicklung der gelöschten Gesellschaft brauchen Sie sich nicht mehr zu kümmern.
Verwendung der Löschungsbewilligung: Die beglaubigte Löschungsbewilligung übersenden wir Ihnen umgehend; hiermit ist unsere Arbeit getan. Mit der Löschungsbewilligung können Sie bei Ihrem Notar die Löschung der Grundbucheintragung vornehmen und die Immobilie frei von Belastungen endlich verkaufen.