FAQ
Warum sollten Sie uns mit einer Nachtragsliquidation beauftragen?
Was oft nicht bekannt ist: Ein Nachtragsliquidator hat dieselben Pflichten wie der Geschäftsführer einer GmbH. Diese sind vielfältig und bedürfen guter Einarbeitung. Aus diesem Grund ist empfehlenswert, wenn die Nachtragsliquidation durch eine geschulte Person erfolgt. Bei fehlerhafter Ausübung des Amts drohen zivilrechtliche Schadensersatzpflichten, schlimmstenfalls sogar strafrechtliche Vorwürfe wie eine mögliche Insolvenzverschleppung oder Untreue. Die rechtlichen Aspekte sind oft komplex und eine fachgerechte Ausführung ist erforderlich, um Risiken und Regressansprüche zu verhindern.
Als Rechtsanwälte für Gesellschafts- und Immobilienrecht sind wir Spezialisten. Zahlreiche Gerichte und Industrie- und Handelskammern (IHK) führen uns auf ihren Listen möglicher Nachtragsliquidatoren, u.a. auch die IHK Berlin. Unsere Rechtsanwälte Michael Semder, Dr. Lukas Lindner und Dr. Constanze Scheuerl lassen sich regelmäßig und bundesweit als Nachtragsliquidator bestellen und stehen gern für Sie zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.